Konzept zum „Auszeit-Raum“
(in der Erprobung)
Das pädagogische Anliegen des „Auszeit- Raumes“ ist der zeitweilige Ort für SuS, durch deren auffälliges Verhalten trotz Einflussnahme der Lehrkräfte der Unterricht massiv gestört bzw. unmöglich gemacht wurde. Das Ziel ist die Rückführung der SuS in die Unterrichtssituation. In diesem Raum erhalten die SuS eine „Auszeit“, um ihr Fehlverhalten zu reflektieren.
° Der „Auszeit-Raum“ ist unser Ganztagsraum P02.
° Er wird täglich von der 4.- 7. Stunde besetzt sein. (Ausnahme: freitags nur 5./6. Std.)
° In der Mittagspause ist der „Auszeit-Raum“ generell nicht vorgesehen.
° Nur SuS der Jahrgangsstufen 5/6/7 dürfen in den „Auszeit- Raum“ geschickt werden.
° Maximal 5 SuS können im „Auszeit- Raum“ betreut werden.
° Die Anmeldung der vorgesehenen SuS erfolgt über IServ:
Buchungen- Anzahl Schüler im Auszeitraum
° Die angemeldeten SuS erhalten von den jeweiligen Fachkollegen einen ausgefüllten „Auszeit“- Zettel (Name, Klasse, Datum, Stunde, Grund des Ausschlusses)
° Als Nachweis über den Aufenthalt im „Auszeit- Raum“ werden diese Zettel gescannt und bei IServ (Auszeitraum-Dateien) abgespeichert. Das dient der Transparenz für die Klassenlehrer:innen.
° SuS sollten i.d.R. maximal eine Unterrichtsstunde im „Auszeit- Raum“ verbringen, in besonderen Ausnahmefällen zwei Unterrichtsstunden.
° Sollte nach maximal 2 Stunden keine weitere Beschulung möglich sein, werden diese SuS nach Information der Eltern durch die Schulleitung nach Hause geschickt.
° Im Anschluss an den Aufenthalt im „Auszeit- Raum“ erhält jeder SuS einen vorgefertigten und vom jeweiligen Kollegen ausgefüllten Elternbrief mit nach Hause. Dieser muss am folgenden Tag durch die Eltern unterschrieben im Lehrerzimmer abgegeben werden. (Fach Auszeit-Raum)
° Diese Elternbriefe werden vom Auszeit- Team in einem Aktenordner (Lehrerzimmer: Regal über dem Kopierer) abgeheftet.
° Die KuK des „Auszeit- Raumes“ informieren die entsprechenden Klassenleiter:innen, wenn SuS bereits 3 Auszeiten absolviert haben.
Konsequenzen nach Aufenthalten im „Auszeit – Raum“
° nach 3 Auszeiten:
Die versäumten Unterrichtsinhalte müssen von den SuS montags in der 7.Std. nachgearbeitet werden. (verantwortlich Fachkollegen)
° nach 6 Auszeiten:
Die SuS nehmen einen Gesprächstermin bei der Schulsozialarbeit wahr.
Gleichzeitig erfolgt ein klärendes Gespräch zwischen den Eltern/ Erziehungsberechtigten und der Abteilungsleiterin I. (Schüleraktennotiz)
° nach 9 Auszeiten:
Es findet ein Gespräch zwischen dem/der Schüler/in, den Eltern/ Erziehungsberechtigten und dem Schulleiter statt.
° nach 12 Auszeiten:
Es wird eine Teilkonferenz einberufen.
Die KuK, die den „Auszeit- Raum“ als erstes am Tag übernehmen, halten nach, welche SuS oben genannte Konsequenzen erhalten.